Elternbeirat - Elternvertreter

Aufgaben und Funktionen in unserem Kindergarten


Was ist ein Elternbeirat?

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der aufgenommenen Kinder - also ein
Mitwirkungsorgan. Als Elternbeiräte seid Ihr ein wichtiger Part unserer Kindergarten-
gemeinschaft und tragt in besonderer Weise zum gelingen unseres Alltagsgeschehens
bei. Deshalb sind hier alle wichtigen Details für dieses Amt zusammengetragen.



Gibt es einen gemeinsamen Elternbeirat in unserem
Bezirk/Bundesland?

Die Landesgesetze sehen eine gemeinsame Vertretung der Eltern auf Ebene eines Jugendamt Bezirks vor. Dieser wird je nach Bundesland unterschiedlich benannt, beispielsweise Jugendamtselternbeirat oder Bezirkselternausschuss Kita. Auf der Ebene eines ganzen Bundeslandes gibt es, auch als Ansprechpartner für die Landesregierung, einen gewählten Elternbeirat. Auch dieser wird je nach Bundesland unterschiedlich benannt. Namen hierfür sind u.a. Landesjugendamtselternbeirat und Landeselternausschuss Kita.


Was sind die Aufgaben eines Elternbeirats?

Bei der Arbeit als Elternbeirat kommt es maßgeblich auf eine gute Kooperation und gute gemeinsame Entscheidungen an. In den folgenden Stichpunkten findet Ihr eine Auflistung der wichtigsten Aufgaben und Pflichten.

1. Bezugsperson für die Elternschaft
    - neue Eltern willkommen heißen und "einweisen"
    - Weitergeben von Wünschen, Anregungen, Vorschlägen und Kritik der Eltern 
     - Verständnis der Eltern wecken für die Arbeit der Einrichtung  

2. Verknüpfung und Kommunikation
    - Verknüpfung von allen Elternbeiräten der Einrichtung untereinander;
      gemeinsame Treffen
    - möglicher Kommunikationsweg der Elternschaft zu den Erziehern
    - Sprachrohr der Eltern zum Vorstand
    - Förderung der Zusammenarbeit aller Eltern, Vorstände und Erzieher
    - Unterstützer des Vorstandes (z.B. Entscheidungshilfe)
    - vertrauensvolles Zusammenarbeiten mit den Fachkräften
    - Unterstützung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft


3. Mitgestalten von Elternabenden
    - Sammlung von Vorschlägen für Themen aus Reihen der Elternschaft
    - Gestaltung eines Elternabends nur für Eltern zur Stärkung des Miteinanders
    - eigenverantwortliches organisieren des Willkommenselternabends


4. Mitgestalten von Festen / Aktionen
    - delegieren von Aufgaben für die jeweiligen Feste
    - eigenverantwortliches organisieren des Flohmarktes im Sommer


Wie lange dauert die Wahlperiode des Elternbeirats?

Der Elternbeirat wird grundsätzlich einmal im Kindergartenjahr für ein Jahr gewählt.
Die Wahl findet in der Regel in den ersten zwei Monaten des Kita-Jahres statt. Findet
die Neuwahl aus irgendeinem Grund später statt, bleibt der "alte" Elternbeirat so
lange im Amt, bis der neue gewählt ist, auch wenn das Jahr bereits abgelaufen ist.

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